Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Oberursel die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung eines Gebäudes für mittelstädtische Dienstleistungen auf dem ehemaligen Grundstück der Main Kraftwerke (MKW-Gelände, Frankfurter Landstraße 66) zu erstellen.
Die auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen des Umspannwerkes wurden bereits vor vielen Jahren abgerissen, so dass hier derzeit städtebaulich eine Baulücke besteht. Das Grundstück ist im Eigentum der Stadt Oberursel und wird auf der Grundlage des Planungsrechts verkauft. Die hierfür notwendigen vertraglichen Regelungen liegen vor.
Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens wird eine attraktive Stadteingangssituation entstehen. In dem hochwertigen Dienstleistungsgebäude sind ca. 300 – 500 neue Arbeitsplätze zu realisieren.
Zur besseren verkehrlichen Erschließung wird eine Linksabbieger-Spur von der Frankfurter Landstraße eingerichtet.
Kernstadt
Ausführliche Informationen zu diesem Projekt, darunter detaillierte Pläne, finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Oberursel (Taunus) unter der Beschlussvorlage VL-14/2017
Der Bebauungsplan und die Begründung können im Geoportal Hessen eingesehen werden.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 09.02.2017
Einnahmen durch Grundstücksverkauf
Ausgaben: Durchführung des Bebauungsplanverfahren, einschl. Gutachten
Das Bebauungsplanverfahren ist gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt worden. Diesbezüglich ist von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB abgesehen worden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 28.03.2017 bis 05.05.2017 (einschließlich).
Die Auswertung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und Behörden ist erfolgt. Die Entscheidung über die Anregungen bzw. Stellungnahmen und der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sind von der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017 beschlossen worden. Der Bebauungsplan ist am 03.02.2018 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden und somit in Kraft getreten.
Frau Uta Meissner
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Abt. Stadtplanung
Zimmer 410
06171 502-415
uta.meissner@oberursel.de
Stadt Oberursel
Rathausplatz 1
61440 Oberursel (Taunus)
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