Im Bereich des als Mischgebiet ausgewiesenen Geländes der Alten Leipziger wird eine Teilfläche von ca. für Geschosswohnungsbau entwickelt.
Die Wohnbebauung im Bebauungsplangebiet (Grundstück Erich-Ollenhauer-Straße 37-41) gliedert sich in 7 Einzelgebäude mit 4 Vollgeschossen, wobei das oberste gestaffelt ist. Entlang der Erich-Ollenhauer-Straße sind kleinteilige Baukörper vorgesehen, während die drei rückwärtigen Gebäude eine Länge von ca. 50,0 m aufweisen. Die Gebäude umschließen einen begrünten, verkehrsfreien Innenhof.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt von der Erich-Ollenhauer-Straße über eine private Stichstraße in Verbindung mit abzweigenden Fußwegen. Weitere oberirdische Anbindungen des Gebietes an der Erich-Ollenhauer-Straße sind nicht vorgesehen. Die Gebäude entlang der Erich-Ollenhauer-Straße werden über die nördlich geplanten Fußwegverbindungen erschlossen. Die erforderlichen Stellplätze sind oberirdisch sowie in der Tiefgarage geplant. Die Tiefgarage mit 104 Stellplätzen wird mit je einer Ein- und Ausfahrt über die Erich-Ollenhauer-Straße erschlossen.
Geplant sind insgesamt 104 Wohneinheiten mit zwei bis vier Wohnräumen.
Kernstadt
Abschluss (Satzungsbeschluss) des Bebauungsplanverfahrens Nr. 22A „1. Änderung Erich-Ollenhauer-Straße 37 – 41“ mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016
Der Bebauungsplan ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 10.12.2016 in Kraft getreten.
Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes trägt der Vorhabenträger.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in dem Zeitraum vom 05.07. bis 16.08.2016 durchgeführt worden. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Frau Uta Meissner
Geschäftsbereich Stadtentwicklung
Abt. Stadtplanung
Zimmer 410
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uta.meissner@oberursel.de
Stadt Oberursel
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